Pflegegeld 2026: Höhe nach Pflegegrad, Auszahlung & Anspruch

Das Pflegegeld ist die wichtigste Geldleistung der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause. Hier finden Sie die aktuellen Beträge 2026 nach Pflegegrad, wer Anspruch hat, wie und wann es ausgezahlt wird – und wie Sie mit der Kombinationsleistung das Maximum herausholen.

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Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige oder andere Privatpersonen gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die frei darüber verfügen kann – etwa, um es als Anerkennung an pflegende Angehörige weiterzugeben.

Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad

Zum 1. Januar 2025 wurde das Pflegegeld um 4,5 % erhöht. Diese Beträge gelten unverändert auch 2026:

PflegegradPflegegeld/Monat (2026)
Pflegegrad 1kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €
347 € 599 € 800 € 990 € Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld pro Monat nach Pflegegrad (2026).
Kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1 Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stattdessen stehen Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) zu. Pflegegeld beginnt erst ab Pflegegrad 2.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

  • Anerkannter Pflegegrad 2 oder höher
  • Häusliche Pflege (nicht im Pflegeheim — für die stationäre Versorgung siehe Pflegeheim-Kosten nach Pflegegrad)
  • Pflege überwiegend durch nicht-professionelle Pflegepersonen (Angehörige, Nachbarn)
  • Regelmäßiger Beratungsbesuch (Pflicht, siehe unten)

Auszahlung & Beratungsbesuch

Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Der Anspruch beginnt mit dem Monat der Antragstellung (rückwirkend bei Anerkennung).

Pflicht: Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst abrufen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch ist kostenlos. Wird er versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Wird das Pflegegeld bei Klinik & Reha weitergezahlt?

Muss die pflegebedürftige Person ins Krankenhaus oder in eine stationäre Reha, wird das Pflegegeld für die ersten vier Wochen in voller Höhe weitergezahlt – obwohl die häusliche Pflege in dieser Zeit pausiert. Erst danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause. So bleibt die Anerkennung für pflegende Angehörige auch bei kürzeren Klinikaufenthalten erhalten.

Während Kurzzeit- & Verhinderungspflege Bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – für bis zu acht bzw. sechs Wochen pro Jahr.

Pflegegeld vs. Pflegesachleistung

Das Pflegegeld fließt bei Pflege durch Angehörige. Übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege, gibt es stattdessen Pflegesachleistungen (höhere Beträge, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet). Beides lässt sich kombinieren.

Kombinationsleistung: das Maximum herausholen

Pflegen Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam, lohnt die Kombinationsleistung: Nutzt der Pflegedienst z. B. 50 % der Sachleistung, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegelds. So ist die Gesamtleistung höher als reines Pflegegeld. Details mit Rechenbeispiel im Ratgeber Pflegegrad 2 Leistungen.

Pflegegeld erhöhen: Höherstufung beantragen

Verschlechtert sich der Pflegebedarf dauerhaft, lohnt ein Höherstufungsantrag – jeder Pflegegrad höher bedeutet deutlich mehr Pflegegeld. Beispiel: von Pflegegrad 2 auf 3 sind das +241 €/Monat (fast 2.900 €/Jahr). Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und stellen Sie den formlosen Antrag bei der Pflegekasse; anschließend folgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Pflegegeld, Steuer & Rente für Angehörige

Steuer: Pflegegeld ist steuerfrei, wenn es für die Pflege verwendet wird. Auch an Angehörige aus sittlicher Verpflichtung weitergegebenes Pflegegeld bleibt in der Regel steuerfrei.

Rente: Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens zwei Tage) nicht erwerbsmäßig pflegt, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung. Das stärkt den eigenen Rentenanspruch – ein oft übersehener Vorteil pflegender Angehöriger.

Beruf & Pflege: Zusätzlich bestehen Ansprüche auf Pflegezeit und Familienpflegezeit, um Beruf und Pflege besser zu vereinbaren.

Was sich 2026 ändert

Die zum 1. Januar 2025 wirksame Erhöhung um 4,5 % gilt 2026 fort – eine weitere planmäßige Dynamisierung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Unabhängig vom Pflegegeld bleibt der Anspruch auf die kostenlose Pflegebox (Pflegehilfsmittel, 42 €/Monat) ab Pflegegrad 1 bestehen.

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Unabhängig vom Pflegegeld steht Ihnen ab Pflegegrad 1 die kostenlose Pflegebox zu: Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz – monatlich nach Hause geliefert.

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Häufige Fragen zum Pflegegeld 2026

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Je nach Pflegegrad: 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4), 990 € (PG5) pro Monat. Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht und gelten 2026 unverändert.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause durch Angehörige oder Privatpersonen gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Der Anspruch beginnt mit dem Monat der Antragstellung, sofern der Pflegegrad anerkannt wird.

Muss man Pflegegeld versteuern?

Nein. Pflegegeld ist steuerfrei, wenn es für die Pflege verwendet wird. Auch an pflegende Angehörige weitergegebenes Pflegegeld bleibt in der Regel steuerfrei, solange die Pflege aus sittlicher Verpflichtung erfolgt.

Wird Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?

Ja. Bei einem Krankenhaus- oder stationären Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld für die ersten vier Wochen in voller Höhe weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr in die häusliche Pflege.

Ab wann wird das Pflegegeld gezahlt?

Ab dem Monat der Antragstellung – rückwirkend, sobald der Pflegegrad anerkannt ist. Es lohnt sich daher, den Antrag früh zu stellen, auch wenn die Begutachtung noch aussteht.

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Coryn Högberg, ICW-Wundexpertin
Medizinisch geprüfter Inhalt

Sorgfältig recherchiert und redaktionell geprüft. Beträge nach SGB XI (§ 37) in der seit 01.01.2025 geltenden Fassung (Pflegegeld-Erhöhung um 4,5 %), unverändert gültig 2026. Quellen: SGB XI, GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit. Stand: Juni 2026. Mehr zur Autorin

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