Jeden Monat haben pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro. Diese werden als sogenannte Pflegebox bequem nach Hause geliefert. Doch viele Angehörige wissen nicht, wie sie diesen Anspruch geltend machen können — oder überhaupt, dass er besteht.
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Pflegebox beantragen. Von den Voraussetzungen über die Anbieterwahl bis zur Genehmigung durch die Pflegekasse: Nach diesem Artikel wissen Sie genau, was zu tun ist — und können den Antrag in wenigen Minuten stellen.
Was ist eine Pflegebox?
Eine Pflegebox ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen u.a.) im Wert von bis zu 42 Euro, das die Pflegekasse vollständig übernimmt. Einen ausführlichen Vergleich der besten Anbieter und was in der Box enthalten ist, finden Sie in unserem Pflegebox-Vergleich 2026.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?
Der Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist an drei Bedingungen geknüpft, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:
1. Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
Die pflegebedürftige Person muss über einen anerkannten Pflegegrad verfügen. Entscheidend: Bereits ab Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf 42 Euro monatlich. Die Höhe des Pflegegrads spielt keine Rolle — ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5, der Betrag ist immer gleich.
Viele Betroffene wissen das nicht. Besonders bei Pflegegrad 1 wird der Anspruch häufig nicht wahrgenommen, obwohl allein in Deutschland Hunderttausende Menschen mit Pflegegrad 1 Anspruch hätten. Das bedeutet: Jeden Monat wird bares Geld verschenkt.
2. Häusliche Pflege
Die Pflege muss zu Hause stattfinden — in der eigenen Wohnung, im Haushalt eines Angehörigen, im betreuten Wohnen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft. Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegeheim) haben keinen Anspruch, da die Einrichtung die Versorgung sicherstellt.
3. Pflege durch Angehörige oder Privatpersonen
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind für die nicht-professionelle Pflege gedacht. Das heißt: Sie werden benötigt, wenn Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Privatpersonen pflegerische Tätigkeiten übernehmen. Auch wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst kommt, besteht der Anspruch — denn der Pflegedienst bringt seine eigenen Materialien mit.
Übersicht: Pflegegrad und Anspruch
| Pflegegrad | Anspruch auf Pflegebox | Monatlicher Betrag |
|---|---|---|
| Kein Pflegegrad | Nein | — |
| Pflegegrad 1 | Ja | bis 42 €/Monat |
| Pflegegrad 2 | Ja | bis 42 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | Ja | bis 42 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | Ja | bis 42 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | Ja | bis 42 €/Monat |
Pflegebox beantragen in 4 Schritten
Die Beantragung einer Pflegebox ist einfacher als viele denken. Der gesamte Vorgang dauert nicht länger als 5 bis 10 Minuten. Hier ist der Ablauf im Detail:
Schritt 1: Pflegegrad prüfen
Vergewissern Sie sich zunächst, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Den Pflegegrad-Bescheid haben Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten, nachdem der Medizinische Dienst (MD, ehemals MDK) die Begutachtung durchgeführt hat. Falls noch kein Pflegegrad beantragt wurde, stellen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse — das geht formlos per Telefon oder schriftlich.
Nutzen Sie unseren Pflegehilfsmittel-Check, um in 60 Sekunden zu prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Schritt 2: Pflegebox-Anbieter wählen
Wählen Sie einen Pflegebox-Anbieter, der zu Ihrer Pflegesituation passt. Alle seriösen Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — für Sie bleibt die Box kostenlos. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:
- Individuelle Zusammenstellung: Können Sie die Produkte frei wählen oder gibt es nur feste Boxen?
- Produktqualität: Markenprodukte oder No-Name-Ware?
- Flexibilität: Kann die Zusammenstellung monatlich geändert werden?
- Service: Ist der Kundenservice telefonisch erreichbar?
- Kündigungsfrist: Seriöse Anbieter haben keine Mindestlaufzeit
Einen detaillierten Vergleich der besten Anbieter finden Sie in unserem Pflegebox-Vergleich 2026.
Schritt 3: Antrag ausfüllen
Auf der Website des gewählten Anbieters füllen Sie ein kurzes Online-Formular aus. Sie benötigen folgende Angaben:
- Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person
- Geburtsdatum
- Pflegegrad (1 bis 5)
- Name der Pflegekasse (= Krankenkasse)
- Versichertennummer (steht auf der Versichertenkarte)
- Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder des Bevollmächtigten
Die meisten Anbieter bieten eine digitale Unterschrift an. Alternativ können Sie das Formular ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Foto/Scan zurücksenden. Der Anbieter übermittelt Ihren Antrag dann an Ihre Pflegekasse.
Schritt 4: Genehmigung und erste Lieferung
Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und erteilt die Genehmigung. Das dauert in der Regel ein bis drei Wochen. Bei einigen Kassen geht es auch schneller. Sobald die Genehmigung vorliegt, versendet der Anbieter Ihre erste Pflegebox.
Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Ihre Pflegebox monatlich automatisch. Sie müssen nichts weiter tun. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, passen Sie die Zusammenstellung einfach beim Anbieter an — telefonisch, per E-Mail oder online. Ein erneuter Antrag bei der Pflegekasse ist dafür nicht notwendig.
Welche Produkte sind in der Pflegebox enthalten?
Die Pflegebox enthält sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis). Das sind Produkte, die bei der täglichen Pflege verbraucht werden und regelmäßig nachbestellt werden müssen. Folgende sechs Produktgruppen sind verfügbar:
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe aus Nitril, Latex oder Vinyl schützen bei der Körperpflege, beim Windelwechsel und bei der Wundversorgung vor Infektionen. Sie sind der meistverbrauchte Artikel in der häuslichen Pflege. Tipp: Wählen Sie die richtige Größe — zu große Handschuhe beeinträchtigen das Tastgefühl, zu kleine reißen leicht.
Händedesinfektionsmittel
Alkoholbasierte Händedesinfektion ist vor und nach jedem Pflegekontakt Pflicht. Das schützt sowohl die pflegebedürftige Person als auch Sie selbst vor Keimen. Besonders wichtig bei offenen Wunden, Katheterversorgung oder immungeschwächten Personen. Pro Anwendung werden etwa 3 ml benötigt.
Flächendesinfektionsmittel
Zur Desinfektion von Pflegeutensilien, Nachttisch, Toilettensitz und anderen Oberflächen im Pflegebereich. Regelmäßige Flächendesinfektion senkt das Infektionsrisiko erheblich — besonders bei MRSA oder anderen resistenten Keimen.
Bettschutzeinlagen (saugfähige Unterlagen)
Einmal-Unterlagen schützen Matratze und Bettwäsche bei Inkontinenz, Körperpflege im Bett oder Wundversorgung. Erhältlich in verschiedenen Größen (40×60 cm bis 90×60 cm). Besonders wichtig bei Bettlägerigkeit und Dekubitus-Prophylaxe.
Mundschutz (Schutzmasken)
Einmal-Mundschutz schützt die pflegebedürftige Person vor Tröpfcheninfektion — etwa wenn der Pflegende erkältet ist. Auch bei der Versorgung offener Wunden ist ein Mundschutz sinnvoll, um die Keimbelastung zu minimieren.
Schutzschürzen (Einmal-Schürzen)
Einweg-Schürzen aus Polyethylen schützen Ihre Kleidung bei pflegerischen Tätigkeiten wie Waschen, Windelwechsel oder Wundversorgung. Sie sind wasserabweisend und verhindern den Kontakt mit Körperflüssigkeiten.
Tipps zur Anbieterwahl
Alle zugelassenen Pflegebox-Anbieter liefern die gleichen Produktgruppen — dennoch gibt es Unterschiede, die für Sie relevant sind:
Auf individuelle Zusammenstellung achten
Jede Pflegesituation ist anders. Wer viel mit Inkontinenz zu tun hat, braucht mehr Bettschutzeinlagen. Wer vor allem bei der Körperpflege hilft, benötigt mehr Handschuhe und Desinfektion. Ein guter Anbieter lässt Sie die Box frei zusammenstellen und jederzeit anpassen.
Keine Mindestlaufzeit akzeptieren
Seriöse Anbieter verlangen keine Mindestvertragslaufzeit und keine Kündigungsfrist. Sie sollten jederzeit wechseln können, ohne an einen Anbieter gebunden zu sein. Vorsicht bei Anbietern, die eine Bindung verlangen — das ist bei Pflegehilfsmitteln nicht üblich.
Qualität der Produkte prüfen
Einige Anbieter verwenden günstige No-Name-Produkte, andere setzen auf Markenware. Gerade bei Handschuhen und Desinfektionsmittel lohnt sich Qualität: Minderwertige Handschuhe reißen leicht, billige Desinfektion kann die Haut reizen. Testen Sie die erste Lieferung und wechseln Sie bei Unzufriedenheit den Anbieter.
Unseren ausführlichen Anbietervergleich finden Sie hier: Pflegebox-Vergleich 2026.
Anbieter wechseln und kündigen
Sie sind mit Ihrem aktuellen Pflegebox-Anbieter unzufrieden? Kein Problem — der Wechsel ist jederzeit möglich und unkompliziert:
- Beim bisherigen Anbieter kündigen: Formlos per E-Mail, Telefon oder Brief. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.
- Neuen Anbieter wählen: Vergleichen Sie die Alternativen und wählen Sie einen neuen Anbieter.
- Neuen Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Formular des neuen Anbieters aus. Der neue Anbieter übernimmt alle Formalitäten gegenüber der Pflegekasse.
Auch wenn sich die Pflegesituation ändert — etwa beim Umzug ins Pflegeheim — müssen Sie die Pflegebox kündigen. Im Pflegeheim stellt die Einrichtung die Pflegehilfsmittel.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
In seltenen Fällen lehnt die Pflegekasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel ab. Häufige Gründe:
- Fehlende Unterlagen: Versichertennummer oder Pflegegrad-Nachweis fehlt
- Kein anerkannter Pflegegrad: Ohne Pflegegrad kein Anspruch
- Vollstationäre Pflege: Im Pflegeheim besteht kein Anspruch
- Falsche Produktgruppe: Beantragte Produkte zählen nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung nicht berechtigt ist, haben Sie das Recht, innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einzulegen. Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid genau und reichen Sie fehlende Unterlagen nach. Unterstützung erhalten Sie bei:
- Pflegeberatungsstellen (nach § 7a SGB XI — kostenlos)
- Sozialverbänden wie VdK oder SoVD
- Verbraucherzentralen
- Ihrem Pflegebox-Anbieter (viele helfen auch beim Widerspruch)
Häufige Fragen zum Pflegebox beantragen
Ist eine Pflegebox ohne Pflegegrad möglich?
Nein, ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox nach § 40 SGB XI. Ein Pflegegrad ist zwingende Voraussetzung. Falls Sie vermuten, dass ein Pflegegrad vorliegen könnte, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse — die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ist kostenlos. Bereits ab Pflegegrad 1 erhalten Sie den vollen Anspruch auf 42 Euro monatlich. Ohne Pflegegrad können Sie die Produkte nur auf eigene Kosten kaufen.
Wie lange dauert die Genehmigung der Pflegebox?
Die Genehmigung durch die Pflegekasse dauert in der Regel ein bis drei Wochen. Bei einigen Anbietern, die den Antrag digital übermitteln, kann es auch schneller gehen. Die Pflegekasse hat laut Gesetz fünf Wochen Zeit für die Bearbeitung, in der Praxis geht es aber meist deutlich schneller. Nach der Genehmigung wird Ihre erste Pflegebox innerhalb weniger Tage versendet.
Kann ich den Pflegebox-Anbieter wechseln?
Ja, Sie können den Anbieter jederzeit und ohne Kündigungsfrist wechseln. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Kündigen Sie formlos beim bisherigen Anbieter (E-Mail, Telefon oder Brief) und stellen Sie beim neuen Anbieter einen Antrag. Der neue Anbieter übernimmt alle Formalitäten gegenüber der Pflegekasse. Planen Sie den Wechsel so, dass keine Doppelbelieferung entsteht.
Welche Produkte sind in der Pflegebox enthalten?
Die Pflegebox enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses: Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen (saugfähige Unterlagen), Mundschutz und Schutzschürzen. Sie können die Zusammenstellung individuell an Ihren Bedarf anpassen — nicht alle sechs Produktgruppen müssen enthalten sein.
Muss ich für die Pflegebox etwas bezahlen?
Nein, die Pflegebox ist für Sie komplett kostenlos. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro pro Monat nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie leisten keine Zuzahlung und tragen auch keine Versandkosten. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Einzige Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege.
Kann ich die Pflegebox rückwirkend beantragen?
Nein, eine rückwirkende Beantragung ist leider nicht möglich. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt erst ab dem Monat der Antragstellung. Versäumte Monate können nicht nachgeholt werden. Deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen — idealerweise sofort nach Erhalt des Pflegegrad-Bescheids.
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