Wohnraumanpassung & Pflegekasse-Zuschuss: bis 4.180 €

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Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, soll das Zuhause oft so lange wie möglich der Lebensmittelpunkt bleiben. Damit das sicher funktioniert, unterstützt die Pflegekasse den barrierefreien Umbau finanziell — mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Dieser Ratgeber zeigt, welche Umbauten bezuschusst werden, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag richtig stellen.

Kurz gefasst
  • Bis 4.180 € Zuschuss pro wohnumfeldverbessernder Maßnahme (Pflegegrad 1+)
  • Typische Maßnahmen: Treppenlift, ebenerdige Dusche, Türverbreiterung, Rampen, Haltegriffe
  • Antrag immer VOR Beginn der Maßnahme stellen und genehmigen lassen
  • Hausnotruf läuft separat als Pflegehilfsmittel

Der Zuschuss: bis 4.180 € pro Maßnahme

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds bezuschusst die Pflegekasse nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Eine „Maßnahme" kann mehrere zusammenhängende Umbauten bündeln (z. B. Badumbau inklusive Dusche, Haltegriffe und Türverbreiterung). Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, erhöht sich der Gesamtbetrag auf bis zu 16.720 €.

Mehrfach möglich

Verschlechtert sich die Pflegesituation später wesentlich, gilt ein erneuter Umbau als neue Maßnahme — der Zuschuss kann dann erneut beantragt werden. Sammeln Sie kleinere Anpassungen daher nicht, sondern bündeln Sie sie sinnvoll pro Bedarfslage.

Voraussetzungen

  • Mindestens Pflegegrad 1 (mehr dazu: Pflegegrad beantragen)
  • Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich oder stellt eine selbstständigere Lebensführung wieder her
  • Antrag vor Umbaubeginn — nachträglich gibt es keinen Zuschuss
  • Kostenvoranschlag des Handwerks-/Fachbetriebs beilegen

Treppenlift: Kosten, Mieten & Zuschuss

Ein Treppenlift ist eine der häufigsten Wohnraumanpassungen. Die Kosten hängen stark vom Treppenverlauf ab:

TypEinsatzKosten (ca.)
Sitzlift, gerade Treppegerader Treppenlauf4.000–9.000 €
Sitzlift, kurvige TreppeKurven/Podeste9.000–15.000 €
Plattform-/HubliftRollstuhlab ca. 8.000 €
Treppenlift mietenvorübergehender Bedarfca. 50–150 €/Monat + Einbau

Mit Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse den Einbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 €. Bei nur vorübergehendem Bedarf ist das Mieten oft günstiger als der Kauf.

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Barrierefreies Bad & ebenerdige Dusche

Das Bad ist die häufigste Sturzstelle im Haushalt. Typische bezuschusste Umbauten:

  • Ebenerdige (bodengleiche) Dusche statt Badewanne oder Duschtasse mit Einstieg
  • Haltegriffe an Dusche, WC und Badewanne
  • Rutschhemmende Bodenbeläge
  • Unterfahrbares Waschbecken und höhenangepasstes WC
  • Badewanne mit Tür oder Badewannenlift als Alternative

Der Umbau zu einer ebenerdigen Dusche kostet je nach Aufwand etwa 3.000–8.000 € — ein Großteil ist über den Zuschuss abgedeckt. Ausführlich: Barrierefreies Bad – Maßnahmen, Kosten & Zuschuss. Achten Sie bei vorhandener oder drohender Hautschädigung zusätzlich auf gute Dekubitus-Vorbeugung.

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Hausnotruf

Ein Hausnotruf gibt allein lebenden Pflegebedürftigen auf Knopfdruck schnelle Hilfe. Anders als der Umbau ist er ein Pflegehilfsmittel: Bei Pflegegrad und Alleinleben übernimmt die Pflegekasse die Anschlussgebühr und einen Großteil der monatlichen Kosten.

Vergleichen Sie Hausnotruf-Anbieter und Tarife und lassen Sie sich den Zuschuss der Pflegekasse bestätigen. Den Antrag stellen Sie über den Anbieter oder direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Bedarf klären: ggf. mit Pflegeberatung oder Pflegestützpunkt (kostenlos) den sinnvollsten Umbau festlegen.
  2. Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen — formlos oder per Formular, mit Kostenvoranschlag und Begründung. Vor Beginn der Arbeiten!
  4. Genehmigung abwarten, dann beauftragen.
  5. Rechnung einreichen — die Pflegekasse erstattet bis zur Höhe des Zuschusses.
Häufigster Fehler

Nicht vor der Genehmigung mit dem Umbau beginnen. Wer den Handwerker zu früh beauftragt, riskiert den kompletten Zuschuss. Im Zweifel zuerst die schriftliche Zusage der Pflegekasse abwarten.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für Wohnraumanpassung?

Die Pflegekasse zahlt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € pro Maßnahme (Stand 2026). Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich. Verschlechtert sich die Pflegesituation deutlich, kann eine weitere Maßnahme erneut bezuschusst werden.

Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?

Sie brauchen mindestens Pflegegrad 1. Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt werden.

Was zählt alles als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Dazu gehören u. a. ein Treppenlift, der Umbau zu einer ebenerdigen Dusche, Türverbreiterungen für den Rollstuhl, der Abbau von Schwellen, fest installierte Haltegriffe und Rampen sowie die Anpassung von Bad und Küche. Lose Hilfsmittel (z. B. ein Hausnotruf-Gerät) laufen über andere Leistungen.

Was kostet ein Treppenlift und zahlt die Kasse?

Ein gerader Sitzlift kostet je nach Ausführung etwa 4.000–9.000 €, ein kurviger Lift deutlich mehr. Die Pflegekasse bezuschusst ihn als wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit bis zu 4.180 € (bei Pflegegrad). Eine günstige Alternative ist das Mieten eines Treppenlifts.

Übernimmt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Ja. Der Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel: Bei Pflegegrad und Alleinleben (oder vergleichbarer Situation) übernimmt die Pflegekasse die Anschlusskosten und einen Großteil der monatlichen Gebühr. Den Antrag stellen Sie über den Anbieter oder direkt bei der Pflegekasse.

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Coryn Högberg, ICW-Wundexpertin
Medizinisch geprüfter Inhalt

Die Angaben zu Zuschüssen und Voraussetzungen orientieren sich an den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Beträge Stand 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse oder Pflegestützpunkt. Stand: Juni 2026. Mehr zur Autorin

Medizinischer Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Bei Notfällen rufen Sie den Notruf (112) an.