Pflegegrad 1 ist die niedrigste Pflegestufe und bescheinigt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Viele wissen nicht, dass auch bei Pflegegrad 1 bereits konkrete Leistungen zustehen – vor allem der Entlastungsbetrag und die kostenlose Pflegebox. Hier erfahren Sie, was Ihnen 2026 genau zusteht und wie Sie es abrufen.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird – im Begutachtungsinstrument entspricht das 12,5 bis unter 27 Punkten. Pflegegrad 1 ist damit eine Art „Einstieg" in die Pflegeversicherung: Es geht weniger um Geldleistungen als um Unterstützung, Vorbeugung und Hilfsmittel.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick
| Leistung | Betrag | Zeitraum |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € | pro Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) | 42 € | pro Monat |
| Hausnotruf (Zuschuss) | 25,50 € | pro Monat |
| Wohnraumanpassung | bis 4.000 € | pro Maßnahme |
| Zuschuss vollstationäre Pflege | 131 € | pro Monat |
| Wohngruppenzuschlag | 214 € | pro Monat |
| Pflegeberatung | kostenlos | auf Wunsch |
| Pflegekurse für Angehörige | kostenlos | laufend |
Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
Der Entlastungsbetrag ist die wichtigste Geldleistung bei Pflegegrad 1. Er beträgt 131 € monatlich und wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Einsetzbar ist er für:
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuung, Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter)
- Begleit- und Einkaufsdienste
- Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (Eigenanteil)
- Zugelassene Pflegedienste (für Betreuung und Hauswirtschaft, nicht für Grundpflege)
Pflegehilfsmittel & Pflegebox: 42 € pro Monat
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Sie werden als sogenannte Pflegebox kostenlos nach Hause geliefert und enthalten:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Mundschutz und Schutzschürzen
Das ist – neben dem Entlastungsbetrag – die greifbarste Leistung bei Pflegegrad 1: kostenlos, monatlich, ohne Zuzahlung. Der Anbieter übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie.
Kostenlose Pflegebox bei Pflegegrad 1 sichern
Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz im Wert von 42 €/Monat – kostenlos geliefert, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegebox kostenlos anfordern*Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Pflegebox beantragen; alle Anbieter im Pflegebox-Vergleich.
Hausnotruf & Wohnraumanpassung
Ein Hausnotrufsystem ermöglicht Hilfe per Knopfdruck – die Pflegekasse bezuschusst das Basispaket mit bis zu 25,50 € monatlich. Für barrierefreie Umbauten (ebenerdige Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Treppenlift) gibt es bis zu 4.000 € pro Maßnahme – bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.000 €. Mehr dazu im Ratgeber Barrierefreies Bad und Wohnraumanpassung.
Pflegeberatung & Pflegekurse
Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) – persönlich, telefonisch oder zu Hause. Außerdem bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse für Angehörige an, in denen praktische Pflegetechniken und der Umgang mit Hilfsmitteln vermittelt werden.
Was es bei Pflegegrad 1 NICHT gibt
Damit Sie realistisch planen können – diese Leistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2:
- Pflegegeld (ab PG2: 347 €/Monat)
- Pflegesachleistungen (ab PG2: 796 €/Monat)
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als eigenständige Leistung
- Tages- und Nachtpflege als eigenständiges Budget
Höherstufung auf Pflegegrad 2
Verschlechtert sich der Pflegebedarf dauerhaft, lohnt sich eine Höherstufung: Ab 27 Punkten wird Pflegegrad 2 vergeben – und damit erstmals Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch und stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Pflegegrad beantragen oder erhöhen?
Unsere ausführliche Anleitung zeigt jeden Schritt — vom Antrag bis zum Bescheid.
Pflegegrad beantragen: Komplette Anleitung 2026Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Welche Leistungen bekommt man bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen zu: 131 € Entlastungsbetrag/Monat, 42 € Pflegehilfsmittel/Monat (kostenlose Pflegebox), Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 €/Monat), Wohnraumanpassung bis 4.000 €, kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Geld ausgezahlt?
Nein, ein klassisches Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Stattdessen werden Zuschüsse und Sachleistungen gewährt – vor allem der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, gegen Rechnung) und die Pflegebox (42 €/Monat als Sachleistung).
Steht mir bei Pflegegrad 1 eine Pflegebox zu?
Ja. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat – die kostenlose Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektion und Bettschutz. Sie wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuung, Haushaltshilfe, Begleitdienste) sowie für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.