Pflegegrad 1: Alle Leistungen 2026 – das steht Ihnen zu

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Pflegestufe und bescheinigt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Viele wissen nicht, dass auch bei Pflegegrad 1 bereits konkrete Leistungen zustehen – vor allem der Entlastungsbetrag und die kostenlose Pflegebox. Hier erfahren Sie, was Ihnen 2026 genau zusteht und wie Sie es abrufen.

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Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird – im Begutachtungsinstrument entspricht das 12,5 bis unter 27 Punkten. Pflegegrad 1 ist damit eine Art „Einstieg" in die Pflegeversicherung: Es geht weniger um Geldleistungen als um Unterstützung, Vorbeugung und Hilfsmittel.

Der wichtigste Unterschied zu Pflegegrad 2 Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen – diese beginnen erst ab Pflegegrad 2. Dafür stehen Ihnen Zuschüsse und Sachleistungen zu, die in Summe leicht über 160 €/Monat wert sind und oft ungenutzt verfallen.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick

LeistungBetragZeitraum
Entlastungsbetrag131 €pro Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)42 €pro Monat
Hausnotruf (Zuschuss)25,50 €pro Monat
Wohnraumanpassungbis 4.000 €pro Maßnahme
Zuschuss vollstationäre Pflege131 €pro Monat
Wohngruppenzuschlag214 €pro Monat
Pflegeberatungkostenlosauf Wunsch
Pflegekurse für Angehörigekostenloslaufend
Entlastungsbetrag 131 € / Monat Pflegehilfsmittel (Pflegebox) 42 € / Monat greifbar ~167 € pro Monat
Die wichtigsten monatlichen Leistungen bei Pflegegrad 1.

Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat

Der Entlastungsbetrag ist die wichtigste Geldleistung bei Pflegegrad 1. Er beträgt 131 € monatlich und wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Einsetzbar ist er für:

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuung, Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter)
  • Begleit- und Einkaufsdienste
  • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (Eigenanteil)
  • Zugelassene Pflegedienste (für Betreuung und Hauswirtschaft, nicht für Grundpflege)
Ansparen nutzen Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort – sie können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Heben Sie alle Quittungen auf, damit die Pflegekasse die Kosten erstattet.

Pflegehilfsmittel & Pflegebox: 42 € pro Monat

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Sie werden als sogenannte Pflegebox kostenlos nach Hause geliefert und enthalten:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz und Schutzschürzen

Das ist – neben dem Entlastungsbetrag – die greifbarste Leistung bei Pflegegrad 1: kostenlos, monatlich, ohne Zuzahlung. Der Anbieter übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie.

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Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz im Wert von 42 €/Monat – kostenlos geliefert, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

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Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Pflegebox beantragen; alle Anbieter im Pflegebox-Vergleich.

Hausnotruf & Wohnraumanpassung

Ein Hausnotrufsystem ermöglicht Hilfe per Knopfdruck – die Pflegekasse bezuschusst das Basispaket mit bis zu 25,50 € monatlich. Für barrierefreie Umbauten (ebenerdige Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung, Treppenlift) gibt es bis zu 4.000 € pro Maßnahme – bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt bis zu 16.000 €. Mehr dazu im Ratgeber Barrierefreies Bad und Wohnraumanpassung.

Pflegeberatung & Pflegekurse

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) – persönlich, telefonisch oder zu Hause. Außerdem bieten die Pflegekassen kostenlose Pflegekurse für Angehörige an, in denen praktische Pflegetechniken und der Umgang mit Hilfsmitteln vermittelt werden.

Was es bei Pflegegrad 1 NICHT gibt

Damit Sie realistisch planen können – diese Leistungen beginnen erst ab Pflegegrad 2:

  • Pflegegeld (ab PG2: 347 €/Monat)
  • Pflegesachleistungen (ab PG2: 796 €/Monat)
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als eigenständige Leistung
  • Tages- und Nachtpflege als eigenständiges Budget

Höherstufung auf Pflegegrad 2

Verschlechtert sich der Pflegebedarf dauerhaft, lohnt sich eine Höherstufung: Ab 27 Punkten wird Pflegegrad 2 vergeben – und damit erstmals Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch und stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

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Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Welche Leistungen bekommt man bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen zu: 131 € Entlastungsbetrag/Monat, 42 € Pflegehilfsmittel/Monat (kostenlose Pflegebox), Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 €/Monat), Wohnraumanpassung bis 4.000 €, kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Bekommt man bei Pflegegrad 1 Geld ausgezahlt?

Nein, ein klassisches Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Stattdessen werden Zuschüsse und Sachleistungen gewährt – vor allem der Entlastungsbetrag (131 €/Monat, gegen Rechnung) und die Pflegebox (42 €/Monat als Sachleistung).

Steht mir bei Pflegegrad 1 eine Pflegebox zu?

Ja. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat – die kostenlose Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektion und Bettschutz. Sie wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen?

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuung, Haushaltshilfe, Begleitdienste) sowie für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

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Coryn Högberg, ICW-Wundexpertin
Medizinisch geprüfter Inhalt

Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und redaktionell geprüft. Alle Angaben zu Leistungsbeträgen beziehen sich auf das SGB XI in der aktuell geltenden Fassung (Stand 2026). Quellen: SGB XI (§§ 28a, 40, 45a, 45b), GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit. Stand: Juni 2026. Mehr zur Autorin

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