Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Geld-Ansprueche 2026

Pflegegrad 2 ist der am häufigsten vergebene Pflegegrad in Deutschland. Er bescheinigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und öffnet die Tür zu umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und vieles mehr.

In diesem Ratgeber finden Sie alle Leistungen bei Pflegegrad 2 mit den aktuellen Beträgen für 2026. Wir erklären jede Leistung verständlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche optimal nutzen.

Transparenzhinweis: Dieser Artikel enthält Verweise auf Pflegehilfsmittel und Beratungsangebote. Einige Links (mit * gekennzeichnet) sind Affiliate-Links. Wenn Sie darüber ein Angebot wahrnehmen, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Unsere redaktionelle Bewertung wird durch Affiliate-Partnerschaften nicht beeinflusst. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird. Im Begutachtungsinstrument (Neues Begutachtungsassessment, NBA) entspricht das einem Punktwert von 27 bis unter 47,5 Punkten.

Typische Beispiele für Pflegegrad 2:

  • Hilfe beim An- und Auskleiden, Körperpflege und Toilettengang
  • Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Eingeschränkte Mobilität (Gehilfe oder Rollator nötig)
  • Beginnende Demenz mit Orientierungsproblemen
  • Regelmäßiger Bedarf an Medikamentenkontrolle und Wundversorgung
  • Beaufsichtigung aufgrund von Sturzgefahr oder Weglauftendenz
Wichtig: Pflegegrad 2 ist der erste Pflegegrad, bei dem Pflegegeld und Pflegesachleistungen gezahlt werden. Bei Pflegegrad 1 gibt es diese Leistungen noch nicht. Der Unterschied in Euro ist daher gewaltig: Pflegegrad 1 bringt etwa 167 €/Monat an Leistungen, Pflegegrad 2 bereits über 500 €/Monat — plus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt alle Leistungen, auf die Sie mit Pflegegrad 2 in 2026 Anspruch haben:

Leistung Betrag Zeitraum
Pflegegeld 332 € pro Monat
Pflegesachleistungen 761 € pro Monat
Entlastungsbetrag 125 € pro Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € pro Monat
Tages- und Nachtpflege 689 € pro Monat
Verhinderungspflege 1.612 € pro Jahr
Kurzzeitpflege 1.774 € pro Jahr
Wohnraumanpassung bis 4.000 € pro Maßnahme
Hausnotruf 25,50 € pro Monat
Wohngruppenzuschlag 214 € pro Monat
Pflegeberatung kostenlos halbjährlich

Pflegegeld: 332 € pro Monat

Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Privatpersonen sichergestellt wird. Es wird monatlich direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese kann frei darüber verfügen — zum Beispiel, um es als Dank an pflegende Angehörige weiterzugeben.

Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Häusliche Pflege (nicht im Pflegeheim)
  • Pflege überwiegend durch nicht-professionelle Pflegepersonen
  • Halbjährlicher Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst (Pflicht!)
Gut zu wissen: Der Beratungsbesuch (Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI) ist bei Pflegegeld-Empfängern halbjährlich Pflicht. Ein Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause und berät Sie zur Pflegesituation. Kosten: keine (zahlt die Pflegekasse). Versäumen Sie den Besuch, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Pflegesachleistungen: 761 € pro Monat

Pflegesachleistungen werden gewährt, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab — Sie erhalten kein Geld ausgezahlt, sondern die Pflege als Sachleistung.

Typische Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Mundpflege)
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilisation und Lagerung
  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung und Verbandswechsel

Wichtig: Wenn die Kosten des Pflegedienstes unter 761 € liegen, verfällt der Restbetrag. Er wird nicht ausgezahlt. Nutzen Sie in diesem Fall die Kombinationsleistung (nächster Abschnitt).

Kombinationsleistung: Pflegegeld + Pflegesachleistung

Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren. Das ist sinnvoll, wenn ein Pflegedienst teilweise pflegt und Angehörige den Rest übernehmen.

So funktioniert die Berechnung:

Wenn der Pflegedienst 50 % der Pflegesachleistungen (= 380,50 €) verbraucht, erhalten Sie noch 50 % des Pflegegelds (= 166 €) ausgezahlt. Die anteilige Kürzung wird automatisch berechnet.

Rechenbeispiel Kombinationsleistung

Szenario Pflegedienst nutzt Pflegegeld erhalten Gesamtleistung
Nur Pflegegeld 0 € (0 %) 332 € (100 %) 332 €
Kombi 25/75 190,25 € (25 %) 249 € (75 %) 439,25 €
Kombi 50/50 380,50 € (50 %) 166 € (50 %) 546,50 €
Kombi 75/25 570,75 € (75 %) 83 € (25 %) 653,75 €
Nur Sachleistung 761 € (100 %) 0 € (0 %) 761 €
Tipp: Die Kombinationsleistung ist fast immer günstiger als reines Pflegegeld, weil die Gesamtsumme höher ist. Schon ein kleiner Pflegedienst-Einsatz (z. B. morgendliche Grundpflege) kann sich lohnen. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten.

Verhinderungspflege: 1.612 € pro Jahr

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) springt ein, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt — wegen Urlaub, Krankheit, Reha oder Erholung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr für maximal 42 Tage.

Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben.

Einsatzmöglichkeiten:

  • Professioneller Pflegedienst übernimmt für 2 Wochen
  • Verwandte oder Nachbarn springen stundenweise ein
  • Tageweise Vertretung bei Abwesenheit der Pflegeperson
Budget-Tipp: Bis zu 50 % des Kurzzeitpflege-Budgets (887 €) können auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Damit stehen Ihnen insgesamt bis zu 2.499 € pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung.

Kurzzeitpflege: 1.774 € pro Jahr

Kurzzeitpflege bedeutet: Die pflegebedürftige Person wird vorübergehend vollstationär in einer Pflegeeinrichtung betreut. Das ist sinnvoll nach einem Krankenhausaufenthalt, bei plötzlicher Verschlechterung oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 € pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen. Nicht verbrauchte Verhinderungspflege (1.612 €) kann auf die Kurzzeitpflege übertragen werden — insgesamt also bis zu 3.386 €.

Achtung: Die Kurzzeitpflege deckt nur die pflegebedingten Kosten. Unterkunft und Verpflegung in der Einrichtung müssen selbst bezahlt werden (in der Regel 30–60 €/Tag). Prüfen Sie vorab die Gesamtkosten.

Pflegehilfsmittel: 42 € pro Monat

Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Diese werden als sogenannte Pflegebox kostenlos nach Hause geliefert und umfassen:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen (saugfähige Unterlagen)
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen

Zusätzlich können Sie technische Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen, zum Beispiel Pflegebett, Rollator, Toilettensitzerhöhung oder Duschstuhl. Diese werden oft als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Einen vollständigen Überblick finden Sie in unserem Ratgeber Pflegehilfsmittel im Überblick.

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Tages- und Nachtpflege: 689 € pro Monat

Die Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) ergänzt die häusliche Pflege. Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag (oder die Nacht) in einer Pflegeeinrichtung und kehrt anschließend nach Hause zurück. Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse bis zu 689 € pro Monat.

Vorteile der Tagespflege:

  • Entlastung für pflegende Angehörige (z. B. während der Arbeitszeit)
  • Soziale Kontakte und Aktivitäten für die pflegebedürftige Person
  • Professionelle Betreuung und Förderung
  • Fahrdienst inklusive (wird von der Einrichtung organisiert)
Wichtig: Die Tagespflege wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen gewährt. Es findet keine Anrechnung statt. Das bedeutet: Sie können die vollen 332 € Pflegegeld und 689 € Tagespflege erhalten — insgesamt also 1.021 € monatlich.

Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden (1–5) zu und beträgt einheitlich 125 € pro Monat. Er kann für folgende Zwecke eingesetzt werden:

  • Tagespflege und Nachtpflege (Eigenanteil)
  • Kurzzeitpflege (Eigenanteil)
  • Zugelassene Pflegedienste (nicht für Grundpflege, nur für Betreuung und Haushaltshilfe)
  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (Einkaufshilfe, Begleitdienste, Betreuungsgruppen)
Tipp — Ansparung nutzen: Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können Sie ansparen. Sie verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Bis dahin nicht abgerufene Beträge gehen dann allerdings verloren. Heben Sie Quittungen und Rechnungen auf, damit die Pflegekasse die Kosten erstattet.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Wohnraumanpassung: bis 4.000 € pro Maßnahme

Die Pflegekasse bezuschusst barrierefreie Umbauten in der Wohnung mit bis zu 4.000 € pro Maßnahme. Typische Umbauten:

  • Ebenerdige Dusche einbauen (Badewanne entfernen)
  • Türverbreiterungen für Rollstuhl
  • Haltegriffe und Handläufe anbringen
  • Rampen für den Eingangsbereich
  • Treppenlift installieren

Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können bis zu vier Personen den Zuschuss erhalten — insgesamt also bis zu 16.000 € pro Maßnahme.

Hausnotruf: 25,50 € pro Monat

Ein Hausnotrufsystem ermöglicht es der pflegebedürftigen Person, per Knopfdruck Hilfe zu rufen — rund um die Uhr. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für das Basispaket mit bis zu 25,50 € monatlich. Zusätzliche Funktionen (GPS-Ortung, Sturzsensor) kosten extra.

Wohngruppenzuschlag: 214 € pro Monat

Leben Sie in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (mindestens drei Pflegebedürftige), erhalten Sie zusätzlich 214 € monatlich. Außerdem gibt es einen einmaligen Gründungszuschuss von bis zu 2.500 € pro Person (maximal 10.000 € pro Wohngruppe).

Pflegekurse für Angehörige

Ihre Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an. Hier lernen Sie praktische Pflegetechniken, den Umgang mit Hilfsmitteln und erhalten Tipps zur Selbstpflege. Die Kurse finden vor Ort oder online statt.

Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Wenn Sie als Angehöriger eine Person mit Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen (verteilt auf mindestens zwei Tage), zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für Sie. Das verbessert Ihren eigenen Rentenanspruch.

Höherstufung: Von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3

Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert, können Sie eine Höherstufung beantragen. Für Pflegegrad 3 sind mindestens 47,5 Punkte im Begutachtungsinstrument erforderlich (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Der Unterschied in den Leistungen ist erheblich:

Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Unterschied
Pflegegeld 332 € 573 € +241 €/Monat
Pflegesachleistungen 761 € 1.432 € +671 €/Monat
Tages-/Nachtpflege 689 € 1.298 € +609 €/Monat

Allein beim Pflegegeld macht die Höherstufung fast 2.900 € pro Jahr mehr aus. Führen Sie ein detailliertes Pflegetagebuch und stellen Sie den Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse, sobald Sie eine dauerhafte Verschlechterung feststellen.

Pflegegrad beantragen oder erhoehen?

Unsere ausfuehrliche Anleitung zeigt Ihnen jeden Schritt — vom Antrag bis zum Bescheid.

Pflegegrad beantragen: Komplette Anleitung 2026

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2 Leistungen

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 332 € Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) oder 761 € Pflegesachleistungen (bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst). Beides ist auch als Kombinationsleistung möglich. Zusätzlich stehen Ihnen 125 € Entlastungsbetrag, 42 € für Pflegehilfsmittel, 689 € für Tagespflege, 1.612 €/Jahr Verhinderungspflege und 1.774 €/Jahr Kurzzeitpflege zu.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Das Pflegegeld (332 € bei Pflegegrad 2) erhalten Sie, wenn die Pflege ausschließlich durch Angehörige oder Privatpersonen erbracht wird. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die frei darüber verfügen kann. Pflegesachleistungen (761 € bei Pflegegrad 2) werden hingegen gewährt, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie können beide Leistungen auch kombinieren (Kombinationsleistung).

Kann man Pflegegrad 2 auf 3 erhöhen lassen?

Ja, wenn sich der Pflegebedarf dauerhaft verschlechtert hat, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse stellen. Es erfolgt dann eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Für Pflegegrad 3 müssen mindestens 47,5 Punkte im Begutachtungsinstrument erreicht werden (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Führen Sie vorher ein ausführliches Pflegetagebuch, um die Verschlechterung zu dokumentieren.

Welche Hilfsmittel stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Bei Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € monatlich (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc. — als Pflegebox kostenlos beantragbar). Zusätzlich können Sie technische Pflegehilfsmittel beantragen: Pflegebett, Rollator, Toilettensitzerhöhung, Duschstuhl, Badewannenlift, Dekubitus-Matratze und vieles mehr. Diese werden je nach individuellem Bedarf von der Pflegekasse genehmigt, oft als Leihgabe. Nutzen Sie unseren Pflegehilfsmittel-Check, um Ihren Anspruch zu prüfen.

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Coryn Högberg, ICW-Wundexpertin
Medizinisch geprüfter Inhalt

Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und redaktionell geprüft. Alle Angaben zu Leistungsbeträgen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch XI in der aktuell geltenden Fassung (Stand 2026). Quellen: SGB XI (§§ 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 45a, 45b), GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit. Stand: März 2026. Mehr zur Autorin

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