Wer einen Rollstuhlfahrer im Auto transportiert, muss besondere Sicherheitsvorschriften beachten. Eine der wichtigsten Fragen dabei: Braucht der Rollstuhl eine Kopfstütze? Die Antwort ist eindeutig — und hängt davon ab, ob die Person während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt oder auf einen Fahrzeugsitz umgesetzt wird.
In diesem Ratgeber erklären wir die gesetzlichen Vorschriften, welche Kopfstützen geeignet sind und worauf Sie bei der sicheren Rollstuhlbeförderung achten müssen.
Gesetzliche Vorschriften zur Kopfstütze
Die rechtliche Grundlage für die Rollstuhlbeförderung im Straßenverkehr bilden mehrere Regelwerke:
StVZO und StVO
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass alle Insassen eines Fahrzeugs während der Fahrt ausreichend gesichert sein müssen. Für Rollstuhlfahrer, die während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleiben, gelten besondere Anforderungen an die Rückhaltesysteme — einschließlich einer Kopfstütze.
DIN 75078: Die zentrale Norm
Die DIN 75078 (Teile 1 und 2) regelt die Beförderung von Rollstuhlnutzern in Kraftfahrzeugen. Sie legt fest:
- Der Rollstuhl muss als Fahrzeugsitz geeignet und crashgetestet sein
- Eine Kopfstütze ist erforderlich, um den Kopf bei einem Heckaufprall zu stützen
- Der Rollstuhl muss mit einem geprüften Rückhaltesystem am Fahrzeug gesichert werden
- Der Rollstuhlfahrer muss zusätzlich mit einem Personenrückhaltesystem (Beckengurt + Schultergurt) gesichert sein
ISO 7176-19
Die internationale Norm ISO 7176-19 definiert die Anforderungen an Rollstühle, die als Sitz in Kraftfahrzeugen verwendet werden. Nur Rollstühle, die nach dieser Norm getestet sind, dürfen als Fahrzeugsitz genutzt werden.
Warum ist die Kopfstütze so wichtig?
Schutz der Halswirbelsaüle bei Auffahrunfällen
Bei einem Heckaufprall wird der Körper des Insassen zunächst nach vorne und dann abrupt nach hinten geschleudert. Ohne Kopfstütze kann der Kopf unkontrolliert nach hinten überstrecken — mit potenziell schwerwiegenden Folgen für die Halswirbelsaüle (HWS).
Schleudertrauma-Prävention
Ein Schleudertrauma (HWS-Distorsion) entsteht, wenn der Kopf bei einem Aufprall ruckartig bewegt wird. Die Folgen reichen von Nackenschmerzen und Kopfschmerzen über Schwindel bis hin zu langfristigen chronischen Beschwerden. Eine korrekt eingestellte Kopfstütze kann das Risiko eines Schleudertraumas deutlich reduzieren.
Für Rollstuhlfahrer ist dieses Risiko besonders hoch, da:
- Rollstühle in der Regel niedriger und weniger gepolstert sind als Fahrzeugsitze
- Die Rückenlehne des Rollstuhls oft nicht bis zum Kopf reicht
- Manche Rollstuhlnutzer aufgrund ihrer Grunderkrankung eine eingeschränkte Muskelkontrolle im Nackenbereich haben
Kopfstützen für Rollstühle: Typen und Auswahl
Nachrüst-Kopfstützen
Die gängigste Lösung für Rollstühle ohne integrierte Kopfstütze. Sie werden an den Schiebegriffen oder der Rückenlehne montiert und sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich:
| Typ | Merkmale | Geeignet für |
|---|---|---|
| Standard-Kopfstütze | Einfache Polsterung, höhenverstellbar | Gelegentlicher Transport |
| Konturierte Kopfstütze | Seitliche Führung, anatomisch geformt | Eingeschränkte Kopfkontrolle |
| Crash-getestete Kopfstütze | Nach ISO 7176-19 geprüft, Kraftaufnahme bei Aufprall | Regelmäßiger Kfz-Transport (Pflicht!) |
Integrierte Kopfstützen
Einige Rollstuhlmodelle — insbesondere Elektrorollstühle und Pflegerollstühle — verfügen bereits über eine fest verbaute Kopfstütze. Vorteil: Diese ist optimal auf den Rollstuhl abgestimmt und in der Regel crashgetestet.
Verstellbarkeit, Material und Polsterung
Bei der Auswahl einer Kopfstütze sollten Sie auf folgende Kriterien achten:
- Höhenverstellbarkeit: Die Oberkante der Kopfstütze sollte mindestens auf Höhe der Augen sein
- Tiefenverstellung: Der Abstand zwischen Hinterkopf und Kopfstütze sollte möglichst gering sein (max. 4 cm)
- Polsterung: Ausreichend gepolstert, um Aufprallenergie zu absorbieren — aber nicht zu weich
- Material: Abwaschbar, atmungsaktiv, hautfreundlich (wichtig bei längerem Sitzen)
- Crash-Zertifizierung: Für den Kfz-Transport zwingend erforderlich
Rollstuhlbeförderung im Auto: Sicherheit
Rückhaltesysteme und Gurte
Für die sichere Beförderung eines Rollstuhlfahrers im Kfz sind zwei separate Rückhaltesysteme erforderlich:
- Rollstuhl-Rückhaltesystem: Sichert den Rollstuhl am Fahrzeugboden (meist 4-Punkt-Kraftknotengurte oder Dockingsystem)
- Personen-Rückhaltesystem: Sichert die Person im Rollstuhl (Beckengurt + Schultergurt, ähnlich einem Dreipunktgurt)
Rollstuhl-Rückhaltesystem vs. Umsitzen auf Fahrzeugsitz
| Im Rollstuhl bleiben | Auf Fahrzeugsitz umsetzen | |
|---|---|---|
| Sicherheitsniveau | Hoch (bei korrekter Sicherung nach DIN 75078) | Sehr hoch (Standard-Rückhaltesystem des Fahrzeugs) |
| Kopfstütze | Am Rollstuhl erforderlich | Im Fahrzeugsitz integriert |
| Aufwand | Geringer (kein Umsetzen nötig) | Höher (Transferhilfe ggf. erforderlich) |
| Kosten Fahrzeugumbau | Höher (Rampe/Lift, Bodenschienen, Rückhaltesystem) | Geringer (ggf. Drehsitz oder Transferhilfe) |
| Empfehlung | Bei eingeschränkter Transferfähigkeit | Wenn Transfer möglich — sicherste Option |
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Umsetzen auf den Fahrzeugsitz möglich ist, ist dies die sicherste Option. Der Rollstuhl wird dann separat im Kofferraum oder auf einer Rückbank gesichert. Ist ein Umsetzen nicht möglich oder zumutbar, muss der Rollstuhl nach DIN 75078 als Fahrzeugsitz gesichert werden — inklusive Kopfstütze.
Häufige Fragen
Ist eine Kopfstütze im Rollstuhl beim Autotransport Pflicht?
Ja. Wenn eine Person während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt, muss der Rollstuhl nach DIN 75078 gesichert sein — dazu gehört eine Kopfstütze, die den Kopf bei einem Aufprall schützt. Ohne Kopfstütze besteht ein hohes Risiko für HWS-Verletzungen.
Kann man eine Kopfstütze am Rollstuhl nachrüsten?
Ja. Es gibt spezielle Nachrüst-Kopfstützen, die an den meisten Standard-Rollstühlen montiert werden können. Achten Sie darauf, dass das Modell crashgetestet und nach ISO 7176-19 zertifiziert ist, wenn Sie den Rollstuhl im Kfz als Sitz nutzen möchten.
Wer trägt die Kosten für eine Rollstuhl-Kopfstütze?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Kopfstütze, wenn sie medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wird. Bei reinem Transportbedarf kann auch der Träger der Eingliederungshilfe oder die Berufsgenossenschaft zuständig sein.
Darf man einen Rollstuhlfahrer ohne Kopfstütze im Auto transportieren?
Nur wenn die Person aus dem Rollstuhl auf einen Fahrzeugsitz umgesetzt wird und dort mit dem normalen Dreipunktgurt gesichert ist. Bleibt die Person im Rollstuhl sitzen, ist eine Kopfstütze Pflicht — andernfalls drohen Bußgelder und im Schadensfall Versicherungsprobleme.