Pflegehilfsmittel-Übersicht: Worauf haben Pflegebedürftige Anspruch?

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass ihnen kostenlose Pflegehilfsmittel zustehen. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Darüber hinaus gibt es technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Lagerungskissen, die auf Rezept verordnet werden.

In diesem Artikel erfahren Sie genau, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wer Anspruch hat und wie Sie die Leistungen beantragen.

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Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie werden von der Pflegekasse (nicht der Krankenkasse!) finanziert und sind in § 40 SGB XI geregelt.

Man unterscheidet zwei Kategorien:

Kategorie Beispiele Kostenübernahme
Zum Verbrauch (Produktgruppe 54) Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz Bis 42 €/Monat pauschal
Technische Hilfsmittel (PG 50-53) Pflegebett, Rollstuhl, Lagerungskissen Auf Antrag, ggf. Zuzahlung 10%

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — die monatliche Pflegebox

Die wichtigste Leistung für die tägliche Pflege: Jeden Monat können Sie Verbrauchsprodukte im Wert von bis zu 42 Euro kostenlos erhalten. Die meisten Pflegebedürftigen nutzen dafür eine sogenannte Pflegebox, die monatlich nach Hause geliefert wird.

Diese Produkte sind enthalten (Produktgruppe 54):

Produkt Wofür Typische Menge/Monat
Einmalhandschuhe Hygieneschutz bei Körperpflege, Wundversorgung, Inkontinenzversorgung 100 Stück
Händedesinfektionsmittel Händehygiene vor und nach pflegerischen Tätigkeiten 500 ml
Flächendesinfektionsmittel Desinfektion von Pflegebett, Toilettenstuhl, Arbeitsflächen 500 ml
Bettschutzeinlagen (Einmal) Schutz der Matratze bei Inkontinenz 25 Stück
Bettschutzeinlagen (waschbar) Wiederverwendbare Alternative 1-2 Stück
Mundschutz / FFP2-Masken Infektionsschutz Packung
Schutzschürzen (Einmal) Kleidungsschutz bei der Körperpflege 10 Stück
Praxistipp: Die meisten Pflegebox-Anbieter lassen Sie die Box individuell zusammenstellen, sodass Sie genau die Produkte erhalten, die Sie wirklich brauchen. → Pflegebox-Anbieter im Vergleich

Technische Pflegehilfsmittel

Neben den Verbrauchsprodukten gibt es technische Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern. Diese werden auf Antrag bei der Pflegekasse genehmigt und oft als Leihgabe bereitgestellt.

Produktgruppe 50 — Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

  • Pflegebett (höhenverstellbar, mit Seitengittern)
  • Pflegebett-Zubehör (Aufrichthilfe, Seitengitter)
  • Pflegeliegestuhl

Produktgruppe 51 — Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene

  • Waschsysteme
  • Duschwagen
  • Bettpfanne, Urinflaschen

Produktgruppe 52 — Pflegehilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung

  • Hausnotrufsystem
  • Notrufsender

Produktgruppe 53 — Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln: Bei technischen Pflegehilfsmitteln kann eine Zuzahlung von 10% (max. 25 € pro Hilfsmittel) anfallen. Hilfsmittel, die als Leihgabe bereitgestellt werden (z.B. Pflegebett), sind zuzahlungsfrei.

Voraussetzungen für Pflegehilfsmittel

Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
  2. Häusliche Pflege — die Person wird zu Hause, bei Angehörigen oder in einer betreuten Wohnform gepflegt (nicht im Pflegeheim)
  3. Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen — auch in Kombination mit ambulantem Pflegedienst
Wichtig bei Pflegegrad 1: Auch mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42€/Monat). Das wissen viele Betroffene nicht! Zusätzlich steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von 125€/Monat zu.

So beantragen Sie Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox)

Schritt 1: Anbieter auswählen

Vergleichen Sie die Pflegebox-Anbieter und wählen Sie den, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. → Pflegebox-Anbieter vergleichen

Schritt 2: Antrag ausfüllen

Füllen Sie den Antrag beim gewählten Anbieter aus (online oder per Post). Sie brauchen: Name, Adresse, Pflegegrad, Pflegekasse, Unterschrift der pflegebedürftigen Person.

Schritt 3: Anbieter regelt die Genehmigung

Der Pflegebox-Anbieter stellt den Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Schritt 4: Monatliche Lieferung erhalten

Nach Genehmigung erhalten Sie jeden Monat Ihre Pflegebox mit den gewünschten Produkten direkt nach Hause — kostenlos.

Technische Pflegehilfsmittel

Für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Lagerungskissen brauchen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Der Arzt stellt diese aus, wenn ein pflegerischer Bedarf besteht. Der Antrag geht dann an die Pflegekasse, die über die Bewilligung entscheidet.

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Unterschied: Pflegehilfsmittel vs. Hilfsmittel

Eine häufige Verwirrung: Pflegehilfsmittel (Pflegekasse, SGB XI) und Hilfsmittel (Krankenkasse, SGB V) sind nicht dasselbe.

Pflegehilfsmittel Hilfsmittel
Kostenträger Pflegekasse (SGB XI) Krankenkasse (SGB V)
Voraussetzung Pflegegrad Ärztliche Verordnung
Zweck Erleichterung der Pflege Behandlung / Behinderungsausgleich
Beispiele Pflegebett, Einmalhandschuhe, Lagerungskissen Rollstuhl, Gehstock, Hörgerät, Kompressionsstrümpfe
Zuzahlung 0-10% (Verbrauch: 0€) 10% (max. 10€ pro Mittel)

In der Praxis ergänzen sich beide. Ein pflegebedürftiger Mensch kann sowohl Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Einmalhandschuhe) als auch Hilfsmittel (z.B. Rollator, Kompressionsstrümpfe) erhalten.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Brauche ich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ein Rezept?

Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat) brauchen Sie kein Rezept. Es reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Die meisten Pflegebox-Anbieter übernehmen die Antragstellung für Sie.

Kann ich die 42€ auch bar erhalten statt als Sachleistung?

Nein. Die 42€ sind eine Sachleistung — Sie erhalten die Produkte, nicht das Geld. Wenn Sie die Produkte nicht nutzen, verfällt der Anspruch für den jeweiligen Monat (kein Ansparen möglich).

Kann ich den Pflegebox-Anbieter wechseln?

Ja, Sie können den Anbieter jederzeit wechseln. Es gibt keine Vertragsbindung. Kündigen Sie einfach beim bisherigen Anbieter und beantragen Sie bei einem neuen — der neue Anbieter hilft Ihnen dabei.

Werden die 42€ auf andere Pflegeleistungen angerechnet?

Nein. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigenständige Leistung und werden nicht auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag angerechnet. Sie stehen Ihnen zusätzlich zu.

Was tun wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Ablehnungen kommen selten vor, wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Falls doch: Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Begründen Sie, warum die Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege notwendig sind. Pflegestützpunkte und Verbraucherzentralen helfen kostenlos beim Widerspruch.

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Coryn Högberg, ICW-Wundexpertin
Medizinisch geprüfter Inhalt

Dieser Artikel basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen (§ 40 SGB XI) und wurde sorgfältig recherchiert und redaktionell geprüft. Quellen: Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), GKV-Spitzenverband Pflegehilfsmittelverzeichnis. Mehr zur Autorin

Medizinischer Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Bei Notfällen rufen Sie den Notruf (112) an.